Liebes neues Mitglied der Kampfkunstschmiede
Wir freuen uns, dass du bei uns einsteigen möchtest! Bitte fülle folgendes Formular aus und akzeptiere die Vertragsbestimmungen.
Vertragsbestimmungen
1. Der Abschluss eines Vertrags für 6 Monate oder 12 Monate Training Unlimited berechtigt in der Zeit für die der Vertrag geschlossen wurde zur Nutzung aller Trainings gemäss des aktuellen, auf der Homepage ausgeschriebenen Angebots.
Die Halbjahres- und Jahresgebühren sind jeweils im Voraus zu entrichten. Die Rechnungsperioden für das Training Unlimited sind 1.1. bis 30.6. und 1.7. bis 31.12 (bzw. 1.1. bis 31.12. oder 30.6. bis 1.7.). Bei Eintritt während einer laufenden Rechnungsperiode berechnet sich die Erstgebühr wie folgt: Verbleibende Zeit ab Vertragsabschluss bis zur nächsten Rechnungsperiode in Monaten, wobei der Monat des Vertragsabschlusses nur mitberechnet wird, wenn der Abschluss bis zum 15. Tag des Monats erfolgt. Die nächste reguläre Rechnungsperiode (und folgende) wird dem Vertragsunterzeichnenden in Rechnung gestellt.
Der Vertrag kann bis einen Monat vor Ablauf der Rechnungsperiode schriftlich gekündigt werden (bis 30.11. oder bis 31.5.). Erfolgt keine Kündigung bis zu dieser Frist, wird der Vertrag automatisch verlängert.
2. Der Abschluss eines Vertrags für ein 5er- oder 10er-Abo berechtigt zur Nutzung aller Trainings gemäss des aktuellen, auf der Homepage ausgeschriebenen Angebots für Abos.
Die Abo-Gebühren sind jeweils im Voraus zu entrichten. Das 5er-Abo ist 3 Monate, das 10er-Abo 6 Monate gültig. Bis zum Ablaufdatum nicht eingelöste Trainings verfallen. Der Vertragsunterzeichnende wird jeweils vor Ablauf des Abos auf nicht genutztes Trainingsguthaben hingewiesen. Mit der Nichtverlängerung des Abos endet das Vertragsverhältnis automatisch.
4. Grundsätzlich berechtigt eine Nichtanspruchnahme der Leistung nicht zu Rückforderungen oder Reduktionen. Ärztlich attestierte Ausfallzeiten werden gutgeschrieben.
5. Die Teilnahme des Kunden an den Leistungen/Trainings der Kampfkunstschmiede Zürich-Oerlikon KLG erfolgt auf eigenes Risiko. Die Kampfkunstschmiede Zürich-Oerlikon KLG und dessen Personal lehnen jede Haftung ab, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde muss selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz besorgt sein (Privathaftpflicht, Unfall, etc.).
6. Der Kunde hat die Trainingsprinzipien des Kampfkunstschmiede-Studios zu beachten. Im Studio sind das Rauchen und Essen ebenso verboten wie das Tragen von Strassenschuhen. Es wird ohne oder mit Fussbekleidung trainiert, die jedoch den Boden des Studios nicht verschmutzt, verfärbt oder beschädigt. Es muss mit adäquater Trainingsbekleidung, d.h. T-Shirt und mindestens knielangen Hosen trainiert werden.
7. Der Vertrag kann seitens Kampfkunstschmiede Zürich-Oerlikon KLG mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn wichtige Gründe in der Person oder im Verhalten des Kunden vorliegen.
8. Auf den Vertrag findet Schweizer Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Zürich.
Ich stimme den Vetragsbestimmungen zu.